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für Selbständige oder Gewerbetreibende

allg. Tipps
 

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Ich würde als Selbstständiger/Gewerbetreibender meinen Laden schließen, Insolvenz beantragen, um meinen Mitarbeitern dadurch Insolvenzausfallgeld zu beschaffen und solange es noch geht Harz IV beantragen. Zusätzlich würde ich noch Wohngeld beantragen, aber dem Wohngeldamt natürlich nicht sagen (im Vordruck), daß ich Harz IV beantragt habe, denn beides zusammen geht nicht. Ja, ich würde jetzt keinen Cent mehr in den geliebten Laden stecken. Die Verbrecherbande, die sich Regierung nennt, will und wird euch nicht helfen. Behaltet euer Geld, wenn ihr noch welches habt und wandelt es in schweizer Franken um. Oder dänische oder schwedische oder norwegische Kronen oder Rubel und legt es euch in Bar zu Hause hin. Warum in Bar? Weil alles Geld, was auf der Bank liegt, sprich auf deinem Bankkonto der Bank gehört! Besorgt euch einen wasserdichten, feuerfesten Tresor (gibt´s auch im Baumarkt) und versteckt ihn sichtbar in eurer Wohnung oder eurem Keller. So, daß ihr auch drankommt. Denkt daran, wenn ihr da dran wollt, habt ihr es eilig und ihr seid unter Druck. Daher einfache Passwörter oder Zahlenkombinationen. Denn wenn du vielleicht sogar Panik schiebst und du dann deine supersichere Zahlenkombination einfach nicht in den Sinn kommen will, bekommst du noch mehr Panik oder Wut. Also, dann eben der Geburtstag oder ein Hochzeitsdatum. Ich würde dann aber noch zusätzlich folgendes machen, solange du noch Zeit und Muße dafür hast:

Einen schweizer Verein gründen, daß heißt ein Gründungsprotokoll und die Vereinsstatuten schreiben (das sind vielleicht zwei Seiten Gründungsprotokoll wenn es viel ist und maximal fünf Seiten Vereinssatzung, die in der Schweiz Statuten heißen). Da gibt es genügend Musterstatuten im Netz. Einfach mal suchen. In Deutschland heißt das Satzung, in der Schweiz eben Statuten.
Dem Verein würde ich in einem Kaufvertrag alle meine Vermögenswerte aus der Firma für 1 Euro verkaufen/überschreiben. Das ist eine Seite Papier, vielleicht zwei. Das alles kann man zu Hause am Computer schreiben und ausdrucken. Der schweizer Verein gilt als gegründet, in dem Moment, wo das bedruckte Papier aus dem Drucker kommt. Es reichen für die Vereinsgründung zwei Personen. Mindest eine davon sollte echt sein, also nicht erfunden / ausgedacht, weil die Person dann mit ihrem Personalausweis / Pass in der Schweiz direkt hinter der Grenze zu Deutschland ein Konto für (s)einen schweizer Verein eröffnen kann, dem dann alles gehört, was dir vorher gehört hat, also Schreibtisch, PC, Drucker, Innenausstattung des Büros, alles was deiner Firma gehört, das Auto, die Autos, die Friseurstühle, die Lampen und Strahler bei einem Veranstalter etc.. Alles bis auf das Gebäude. Das ist eine längere Sache, weil das über den Notar gehen muß und über das Grundbuchamt.
Wenn ich also einen gültigen Paß habe und auch noch ein Auslands-Online-Konto würde ich mich hier abmelden. Aber bedenkt, auf der Rückseite vom Personalausweis wird die Adresse überklebt mit dem Siegel der Verwaltung. Damit direkt jeder weiß, daß du abgemeldet bist. Ist also problematisch hier noch ein Konto zu bekommen.
Das bisherige Konto in Deutschland würde ich sofort als P-Konto einrichten. Das muß man bei der Bank beantragen. Das bedeutet, daß man bei Singles bis 1.200 Euro dir nicht dein Geld vom Konto pfänden darf. Aber das hat auch Nachteile: Die Kreditkarte ist dann nicht mehr benutzbar, weil du dann nicht mehr kreditwürdig bist und eine Kontoüberziehung ist ausgeschlossen. Außerdem mußt du an jedem Monatsende das Geld, was noch drauf ist, abheben, weil es im zweiten Monat nach dem Monat dann dem Gläubiger überwiesen wird. Daher ist es sinnvoll, ein Konto für seinen eigenen schweizer Verein zu haben. Außerdem ist das Konto in Franken, falls der Euro kracht, ist nicht alles gleich futsch.
Hier ein Link zu einem schweizer Verein. Die Statuten sind für einen gemeinnützigen Verein geschrieben. Nur bei einem gemeinnützigen Verein braucht man eine Revisionsstelle.[www.stiftunglehm.ch - Badminton-Verein  Musterstatuten  Jazzclub Rheinfelden und hier meinen Aufsatz, den ihr punktuell nutzen könnt, je nachdem, was ihr so macht - bitte hier klicken (auf das hier).]

Wer heute noch Bußgeldbescheide bezahlt, dem ist nicht zu helfen. Wer heute noch Einkommensteuer-Vorauszahlungen zahlt, ist selber Schuld.
Bei der Umsatzsteuer würde ich bei allen Umsätzen eine Null eintragen und bei der Zeile Vorsteuer eine fette Zahl, die zu eurem bisherigen Tun glaubhaft und schlüssig ist. DAS müsst ihr tun. Nicht der Steuerberater. Der muß nämlich immer ehrlich sein. Der würde das nie tun! Habt ihr verstanden? Nehmt euch das Elster-Programm, das bei jedem Finanzamt kostenlos rumliegt, vielleicht kann man es auch online runterladen oder holt euch die Vordrucke aus Papier. Auf jeden Fall ist das auch für Laien einfach. Sogar ich habe das damals hingekriegt.
Das hat den Vorteil, daß ihr die Vorsteuer vom Finanzamt relativ zügig zurückbekommt. Hoffe ich doch. Wenn der Staat tatsächlich aber schon total fertig ist, gibt es noch nicht mal die Vorsteuer zeitnah zurück. Würde ich aber unbedingt ausprobieren.
Bitte auf keinen Fall zum Steuerberater gehen!!!!! Die zwei Sätze:  

"Hiermit bitte ich um Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf Null.
Außerdem bitte ich gleichzeitig um Aussetzung der Vollziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XX"

werdet ihr ja wohl noch schreiben können?

Dann könnt ihr beim Finanzamt und auch bei der Innung, der IHK, der Berufsgenossenschaft und dem Verband noch einen Brief schreiben, in dem ihr um Stundung der Beiträge oder um Erlaß bittet.
Mein Tipp ist: An die oben aufgelisteten Stellen gar nichts mehr bezahlen. Wieso denn? Was wollen die denn dann tun? Bedenkt, dieser Staat ist in Auflösung. Auch wenn man jetzt noch nix sieht, wird das Ende kommen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß die Gerichtsvollzieher tatsächlich nichts mehr machen. Der eine oder andere schickt noch ganz heftige Drohschreiben raus, um noch Kasse zu machen.
Aber auch hier mein Tipp: Zahlt grundsätzlich nur die Hauptforderung und nie die Mahngebühren oder Säumniszuschläge.
Und: Auf gar keinen Fall auf das Konto des Gerichtsvollziehers einzahlen. Zahlt auf das Konto der Stelle, die das Geld ursprünglich will. Denn der Gerichtsvollzieher zieht bei jedem Teilbetrag oder jeder Ratenzahlung immer 4,50 Euro Gebühr ab. Es ist nicht euer Job, den Gerichtsvollzieher fett zu machen.
Wenn ihr die Hauptschuld gezahlt habt, müsst ihr dann noch einen Brief an die Stelle schreiben, der ihr das Geld schuldet und kurz um interne Niederschlagung der Mahngebühren / Säumniszuschläge / sonstige Gebühren bitten, weil sonst der COMPUTER - nicht ein Sachbearbeiter AUTOMATISCH bei einem einprogrammierten Betrag wieder und weiterhin Mahnungen an euch rausschickt und ihr dann denkt: Mensch, das hat ja alles nix geholfen.

"Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit bitte ich intern um Niederschlagung der Mahngebühren in Höhe von insgesamt 40 Euro / 5x8 Euro (40 Euro). Die Hauptschuld in Höhe von 120 Euro habe ich bereits am 02.Februar 2021 auf das Konto der Finanzkasse / auf ihr Konto überwiesen / auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XX"

Hier noch ein paar Informationen:
- Gerichtsvollzieher muß man nicht in die Wohnung lassen
- Man kann bei jeder Stelle um Stundung der Beträge und sogar auch ganz dreist um Erlaß bitten. Einfach versuchen. Bei vielen großen Gläubigern fällt man nicht ins Gewicht. Statt nur um internen Erlaß der Mahngebühren, bittet man freundlich und sachlich um Erlaß der Schulden.
- Man kann verhandeln. Einen Vergleich anbieten. Statt der 10.000 Euro Schulden bietet man 1.000 Euro, die man dann aber sofort überweist. Vorher setzt man ein kurzes Schreiben auf, in dem der Gläubiger erklärt, daß er damit einverstanden ist und dann Ruhe im Karton ist. Hier ein Mustervergleichs-Schreiben.

"Hiermit bitte ich um Erlaß meiner Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Wegen Corona sind meine Einnahmen weggebrochen und meine Ersparnisse sind bereits aufgebraucht. Bitte stellen Sie jegliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich ein und erlassen Sie die Schuld.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XX
Firma Deko Blubb"
Friseur Lala

Was ich noch nicht ausprobiert habe, ist eine Bitte um Schuldenerlaß bei der Bank. Aber probieren kann man es ja mal.

"Sehr geehrte Damen und Herren (es ist immer besser, wenn man den Ansprechpartner weiß und den Namen einträgt)

Hiermit bitte ich um Erlaß meiner Kreditkartenschulden/meiner Überziehungsschulden/meines Dispo bei Ihnen. Wegen
Corona sind meine Einnahmen weggebrochen und meine Ersparnisse sind bereits aufgebraucht. Bitte stellen Sie jegliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich ein und erlassen Sie die Schuld. Ihnen entsteht kein Schaden, weil Sie beim Ausstellen des Kredits diesen neutral gebucht haben: Forderung gegen Verbindlichkeit.
Bitte bestätigen Sie mir den Erlaß per Post oder per email.

Mit freundlichen Grüßen"

Hier zum Schluß noch drei email-adressen, an die man sich wenden kann, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, und man keine Kraft mehr hat, sich zu wehren. Für Leute, die kurz vor dem Selbstmord stehen. So schlimm ist es nämlich mittlerweile. Die email an diese Stelle muß konkret sein und man hängt am Besten die Schreiben der Vollstrecker, der Bank, der IHK oder des Gerichtsvollziehers gleich mit an.

usarmyeurope.contact@mail.mil

usarmy.rheinland-pfalz.3-mp-gp.list.5mp-bn-cid@mail.mil

SHAEF meldet sich nach deiner email NICHT. Aber sie tun was. Du wirst sehen, daß es keine Post mehr gibt oder endlich ermittelt wird, je nachdem wie der Fall lag. Es werden auch Leute verhaftet. Die kommen dann einfach nicht mehr zur Arbeit und das kannst du nachprüfen und nachfragen, wieso du den Richter Sowieso nicht mehr erreichst.Der ist dann halt irgendwie - weg. Und ja, ich weiß, daß SHAEF genau die sind, die hier die Besatzungsverwaltung eingesetzt haben. Aber genau deshalb sind sie die richtigen Ansprechpartner. Denn sie greifen ein, wenn einige dieser Besatzungsverwaltungs-Etwasse zu weit geht, zuweit gegangen ist und/oder übertrieben hat oder dich aus reiner sadistischer Lust und Befriedigung verfolgt, ärgert, nervt oder dich fertig macht. Dann pfeifen SHAEF quasi ihre Leute zurück. Es ist dann wie beim Militär, wenn die unteren Ränge zu weit gehen und vom Oberst zurückgepfiffen werden und bestraft werden. Denn auch Besatzung hat seine Regeln.

zentrale@deutscher-gerichtshof.de

Der Gerichtshof sammelt jetzt alle angezeigten Fälle, um sie in Zusammenarbeit mit den Besatzern entweder zu lösen oder je nach Situation oder Fall, dann im deutschen Reich darüber "frisch" und offiziell in einem öffentlichen Verfahren darüber Gericht gehalten wird. Aber auch sie brauchen alle Angaben. Das Aktenzeichen genügt, die Akten holen sie sich. Bedenkt, die stehen über allen kleinen Kriechern in der Verwaltung. Wenn die eine Akte haben wollen, bekommen sie sie. Derjenige, der heute schikaniert wird, muß aber Anzeige erstatten, sonst kann dieser Gerichtshof nicht helfen. Sie brauchen Anzeigen, also den Namen oder die Namen des Richters, der Rechtspfleger, der Justizangestellten und aller Etwasse, die euch etwas angetan haben oder mitgeholfen haben.

Grundsätzlich kann ich jedem nur raten, sich aktiv zu wehren. Nicht die Post ungeöffnet in eine Schublade legen. Das geht gar nicht. Ihr sollt lernen, Verantwortung zu übernehmen. Das fängt damit an, daß man sich selbst um seine Finanzen und die Steuersachen kümmert. Man kann die Leute, deren Namen oben rechts im Feld Ansprechpartner zu finden sind, auch anrufen und um Erlaß oder Stundung bitten. Das ist aber nicht sehr klug, weil man dann als Laie meistens zuviel quatscht oder vielleicht was falsches sagt, was gegen einen verwendet wird, aber der Hauptgrund ist, daß Behörden oder diese Stellen, wie Verbände, Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse sowieso alles schriftlich haben wollen. Auch der Zoll wegen der Kfz-Steuer, den kann man heutzutage sogar per email anschreiben und bspw. um Verlängerung der Vollstreckungsfrist bitten, wenn das mit der Stundung nicht mehr klappt.

"Sehr geehrter Herr Blabla

Hiermit bitte ich um Verlängerung des Vollstreckungsaufschub bis zum 15.März 2021.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XX"

Wichtig ist, daß ihr der Verwaltung stets einen Vorschlag oder eine Lösung anbietet. Die Verwaltung, das Finanzamt, die Krankenkasse etc, die werden von sich aus euch keine Tipps geben. Ihr müßt sagen, wie lange ihr Vollstreckungsaufschub wollt. Ihr müßt ein Datum nennen. Nicht zu weit in die Zukunft, nicht zu kurz. Dann hat man etwas Luft. Kurz vor dem 15.März ruft man wieder an und verlängert bis 20.April 2021, falls sich in diesem Land bis dahin nichts getan hat, was dir weiterhilft.

UND: Keine Steuererklärung mehr abgeben. Einfach die Schätzung abwarten. Das heißt, der Schätzungsbescheid ergeht per Post mit dem Vermerk, daß die Steuerangaben gemäߧ 164 AO geschätzt sind. Egal, was dann unten in dem Kästchen steht, was man bezahlen soll. Einfach ignorieren. Und meinen Aufsatz lesen.

Zum Aufsatz auf das Wort hier klicken. Der Aufsatz ist eine pdf-Datei und es öffnet sich dafür ein neues Fenster.Bitte hier klicken.

Das waren meine Tipps. Einfach machen. Und bitte denkt immer darüber nach: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ... (man erwischt wird, einer vom Ordnungsamt vorbeikommt, eine Betriebsprüfung kommt...)?

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2 Kommentare
22/02/2024 05:44:57
wsus5m
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17/03/2024 05:28:26
56fkaj
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