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Achtung -
§823 BGB: Schadenersatz und §138: BGB Wucher. Auch noch wichtig ist der §240 Strafgesetzbuch: Nötigung
Mit diesen drei Paragraphen kannst du dich sehr gut gegen alles wehren, was gegen dich vorgebracht wird.
Hier aber etwas Grundsätzliches zu Abschlagszahlungen: Eine Abschlagszahlung ist eine in der Regel monatliche Teilzahlung einer Rechnung. Da bei einem Stromverbrauch oder Gasverbrauch im Vornherein nicht bekannt ist, wie die Endrechnung aussehen wird, ist ein Abschlag juristisch gesehen, reine Kulanz der Verbraucher. Im Grunde hat jeder Verbraucher das Recht auf seiner Seite, wenn er gar keine Vorauszahlung (Abschlag) bezahlt und die Endrechnung abwartet. Wenn dann die Endabrechnung eine Nachzahlung ausweist, ist sie zu bezahlen. Zahlst du nicht, muß der Rechnungsaussteller das gesetzliche Mahnverfahren durchlaufen. Der Rechnungsaussteller darf nicht einfach ein oder zwei Mahnungen schicken und danach ein Inkassobüro einschalten. Bekommst du trotzdem Post von einem Inkassobüro, solltest du es unbedingt anschreiben mit dem Inhalt, daß es das gesetzliche Mahnverfahren zu durchlaufen hat und es bei Widerspruch gegen die Rechnung erst mal keine weiteren Maßnahmen durchführen darf. Dein Schreiben ist der Widerspruch. Auf jeden Fall ist es angebracht, sich aktiv damit zu beschäftigen. Im Falle, daß du das Geld nicht hast, du aber den Verbrauch tatsächlich hattest, mußt du dann eben über Ratenzahlung oder Stundung mit dem Rechnungsaussteller sprechen/schreiben. Auch finde ich es wichtig, bei totalen finanziellen Problemen, dem Rechnungsaussteller einen Vergleich anzubieten. Wichtig dabei ist, dem Inkassobüro mitzuteilen, daß du es nicht als Ansprechpartner akzeptierst und daß du mit dem Rechnungsaussteller selbst redest. Dasselbe gilt auch für Gerichtsvollzieher. Auch mit dem mußt du sprechen oder schreiben und vor allem kein Geld auf das Konto eines Gerichtsvollziehers oder Inkassobüro überweisen, weil die damit erstmal ihre Kosten bezahlen und die Forderung lustig weiterläuft. Wie du ein Vergleichs-
Nun zu dem §138 BGB, Wucher:
Hier der Gesetzestext, der im Internet zu finden ist, wenn man einfach den Paragrapen eingibt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Was soll ich dazu noch sagen. Der Text ist eindeutig und jeder, der deutsch lesen kann und versteht, weiß, wie das gemeint ist. Das bezieht ihr bitte auf erheblich gestiegene Zinsen, erheblich gestiegene Preise für die Kilowattstunde Strom oder die erheblich gestiegenen Gaspreise.
Diesen Paragraph würde ich vortragen in einem Schreiben an meinen Strom-
Das Schreiben würde ich erstmal so abschicken. Wichtig ist, weiterhin seinen Abschlagszahlungen nachzukommen. Ihr dürft nicht sofort übertreiben und mit der Keule ankommen, weil die meisten Etwasse, die da arbeiten meiner Meinung nach etwas allzu gehorsam, schwach und feige sind. Es sind Mitläufer ohne Rückgrat und das werdet ihr merken, denn sie werden wahrscheinlich gar nicht auf euren Brief eingehen, weil sie es einfach überhaupt nicht verstehen, was ihr da geschrieben habt, auch wenn es dieselbe Sprache ist -
Das Schreiben an den Energielieferanten ist sehr wichtig und das weitere Bezahlen der Abschlagszahlungen.
DANN können die euch gar nichts.
Falls dann trotzdem -
Hier der Text, der in diesem Schreiben vorkommen sollte:
Und als Erklärung: Die Schadenersatzsumme ist an die Verhältnisse unserer Besatzer angepaßt. Solange ich in den öffentlich-
Normalerweise hören Inkassobüros schlagartig auf, wenn du damit drohst dafür zu sorgen, daß sie ihre Lizenz verlieren.
Hier noch eine andere Möglichkeit: Du bist abgemeldet beim Einwohnermeldeamt, weil du tatsächlich ernsthaft vorhattest auszuwandern, bspw. in die Schweiz. Dann kam leider etwas dazwischen und du hast es irgendwie bisher nicht geschafft, dich nach deiner Wiedereinwanderung nach Deutschland hier anzumelden. Ja, ich benutze das Wort Deutschland -
Wenn du abgemeldet bist, schreibst du auf den Brief des Inkassobüros einfach drauf: Unbekannt verzogen, Post zurück an Absender. Oder du schreibst: Annahme verweigert. Oder einfach: Zurück an den Absender. Aber dann kommt die Post mit Sicherheit wieder, weil die nicht wissen warum. Wenn du den Brief aufgeschlitzt hast und ihn gelesen hast und dann hast zurückgehen lassen (nach dem Wiederzukleben mit Klebeband), kann es auch sein, daß der Brief nochmal an dich zugestellt wird, weil der Absender denkt, der Brief wurde von jemand anderem oder der Post geöffnet. Dann weißt du aber, von wem er ist und du kannst ihn ungeöffnet mit einem obigen Kommentar zurückschicken. Dann hast du ja die Gewissheit, von wem er ist und was drin steht. Ich mache mir auch immer schön Kopien der Briefe, lasse sie aber trotzdem zurückgehen. Bei einer Erhöhung deiner Energie-
Hier nun mein Schreiben an Energieversorger. Bitte denkt dran, daß ich juristisch bewandert bin und übernehmt davon nur das, was ihr auch so schreiben würdet.
An
RheinEnergie AG
Parkgürtel X
50xxx Köln
xx.xx.2022
Betreff: Ihr Schreiben vom xx.xx 2022 – Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit widerspreche ich Ihrem Angebot, die erhöhten monatlichen Abschlagszahlungen zu leisten.
Dagegen sprechen mehrere Gründe:
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. In diesem Fall haben Sie zugesichert, mich monatlich mit Gas zu versorgen, welches ich dann zu dem zu diesem Zeitpunkt festgelegten Preis entsprechend meinem Verbrauch, bezahle.
Ich halte meinen Vertrag ein, und bezahle weiterhin die vereinbarten Abschlagszahlungen.
Zum zweiten ist es so, daß Sie vermutlich auf die von Herrn Habeg angekündigte Gasumlage reagiert haben. Die Gasumlage kommt nicht, daher sind auch Ihr darauf vermutlich begründetes Schreiben um erhöhte Abschlagszahlungen hinfällig.
Zum Schluß ist noch anzumerken, daß Abschlagszahlungen immer nur freiwillige Zahlungsleistung sind. Tatsächlich ist es rechtlich so, daß ich als Kunde auch ohne Abschlagszahlungen von Ihnen beliefert werden muß. Die monatlichen Abschlagszahlungen sind reine Gefälligkeit und kein von Ihnen einklagbarer Rechtsanspruch. Denn erst wenn ich die in der Schlußrechnung aufgeführte Zahlung verweigere, entsteht ein einklagbarer Zahlungsanspruch. Vorher nicht, weil es, wie es das Wort schon ausdrückt, Abschlagszahlungen sind und das sind reine Vorkasseleistungen ohne Rechtsanspruch. Denn ich weiß ja gar nicht, wieviel ich Ihnen tatsächlich schulden werde, weil ich meinen Verbrauch ja gar nicht kenne. Und den Vertrag, den ich mit Ihnen bezüglich der Gaslieferungen geschlossen habe, bezieht sich auf Jahreslieferungen von Gas und einer Jahresendabrechnung. Sonst müßten Sie monatliche Schußrechnungen tätigen. Dann könnten Sie auf monatliche Abschlagszahlungen bestehen. Sie rechnen aber einmal im Jahr ab. Dann genügt es laut Gesetzgeber, die Schlußrechnung zu bezahlen und der Vertrag gilt von meiner Seite als erfüllt.
Daß die von Ihnen erhöhten Abschlagszahlungen den Tatbestand des Wucher gemäß §138 BGB erfüllen, lasse ich hier mal außen vor. Nebenbei bemerkt, ist Wucher ein Straftatbestand und wird mit mindestens einem Jahr Gefängnis geahndet. Sie haften für Ihr Tun, Sie, die Sie dieses Schreiben aufgesetzt und in Ihr Postkörbchen gelegt haben, nicht der Abteilungsleiter oder gar der Vorstand des Energieunternehmens. Sie, die Sie jetzt meinen Antwortbrief in den Händen halten, Sie, der kleine Angestellte, der ja nur als Sachbearbeiter die Anweisungen der Firmenleitung ausführt. Sie haften für Ihr Tun und Sie gehen wenn es diesbezüglich vor den Leipziger Volksgerichtshof kommt, ins Gefängnis. Niemand anderes als Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Natürlich habe ich den Namen Habeg absichtlich falsch geschrieben....
Nun zum §823 BGB: Es klingt schön, wenn man viel Schadenersatz verlangt und sieht erschreckend gut aus, endlich mal so richtig hohe Summen zu verlangen. Aber -
Das verlangen von Schadenersatz hat den einzigen Zweck, das Gegenüber zu erschrecken und ihm erstmalig einen kleinen Schock zu versetzen. Natürlich wirst du nie den geforderten Schadenersatz bekommen. Aber es ist ein Argument, womit dein Gegenüber nicht rechnet. Daher sollte die Forderung mindestens fünfstellig sein.
Den Schadenersatz würde ich auf alles anwenden, wo mir einer blöd kommt. Denkt immer daran, wir sind eine Kolonie der US-
Hier ein Schreiben gegen die Creditreform:
Creditreform Duisburg/Mühlheim Wolfram GmbH Co.KG
z.Hd. Herrn Jochen Wolfram
und Herrn Christian Wolfram
Kuhlenwall 14
47051 Duisburg
Aktennummer: xxxxfsdgdfg
xx.xx.2000
Sehr geehrter Herr Jochen Wolfram und sehr geehrter Herr Christian Wolfram
Bitte verzichten Sie auf die Forderung in Höhe von xxx € gegen mich
und ziehen Sie die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Herr XXG) zurück.
Grund: jsflaksjdflöaksjdflöajksdföaklsjdflöa
Zu der Nichtexistenz dieser Forderung kommt noch dazu, daß der Titel des Amtsgerichts
keine Rechtsgültigkeit hat, weil er nicht unterschrieben wurde. Gemäß § 126 BGB muß
eine Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell
beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Der Titel, auf dem Ihre Handlungen beruhen, ist
nicht vom Richter unterschrieben worden. Ohne Unterschrift kann ein solches Schreiben keine
Rechtskraft entfalten. Dieses Schreiben (der Titel) ist lediglich ein privatrechtlicher Schriftsatz
innerhalb einer Firmenstruktur.
[...]
Falls Sie meinem obigen Vorschlag und meiner anfänglichen Bitte bis zum xx.xx. nicht nachkommen,
werde ich diesen Fall den Alliierten Streitkräften (SHAEF), sowie dem US-
Douglas McGregor vortragen. Außerdem verklage ich dann Jeden von Ihnen vor einem USGericht
(habe einen Anwalt mit US-
Die Alliierten Streitkräfte sind als unsere Besatzungsmacht für Rechtsstreitigkeiten zuständig.
Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie sich zum Handlanger für einen Angestellten (Richter) einer
Firma (Amtsgericht Köln) machen wollen, der behauptet, ich müsse Ihrem Kunden xxx € zahlen
und den es nicht interessiert, daß Sie beide für Ihre Treue in der Ausführung von mir mit einer
Schadenersatzklage überzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(ohne Unterschrift, da nicht vor Ort)
Anlage: Besatzungsstatut von 1954 in Kopie
In diesem Fall war es eindeutig und hat gereicht, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten. Natürlich mußt du hier deine eigene Formulierung finden, weil jeder Fall unterschiedlich ist. Wichtig ist, sich mit den Sachen aktiv auseinanderzusetzen. Ja, ich weiß, man hat darauf keine Lust. Aber viele Angriffe gegen uns, kann man einfach nicht so stehen lassen. Da hilft nur selbst handeln und einen Brief schreiben. Wie gesagt, auch von Hand schreiben ist in Ordnung. Hauptsache du wehrst dich schriftlich. Denn ich glaube fest daran, daß -
Hier noch ein Auszug aus einem Schreiben aufgrund eines Streits mit einem Energieversorger:
Sehr geehrter Herr (bitte sucht euch bei diesem Schreiben stets den Vorstand oder den Vorstandsvorsitzenden heraus-
Ich fordere von der xxxxxx AG Schadenersatz gemäß § 823 BGB in Höhe von
5.000.000 Euro (fünf Millionen Euro)
Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das Konto des gemeinnützigen Vereins "Halte die Klappe e.V.". Das Geld auf dem Vereinskonto darf nur für Vereinszwecke ausgegeben werden. Also habe ich selbst nichts davon. Der Verein kann aber Gutes damit tun.
[Das mit dem Verein schreibe ich deshalb, weil ich erstens nicht will, daß die meine Kontonummer erfahren, um nicht aus Rache mein Konto zu sperren und zweitens werde ich den Schadenersatz sowieso nicht bekommen -
Warum gehe ich gegen Sie vor? Sie sind Vorstandsvorsitzender der xxx AG, was bedeutet, daß Sie für Ihr Tun haften, sowie für das Handeln der von Ihnen beauftragten Subunternehmer, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen (§823 BGB i.V.m. [das heißt in Verbindung mit] §§829, 831,832 BGB). Was glauben Sie außerdem, wofür Sie auf diesen Posten gesetzt wurden? Natürlich um genau in solchen Fällen die Verantwortung zu tragen -
[........]
Mit freundlichen Grüßen
A. Name
Die Kontonummer des gemeinnützigen Vereins "Halt die Klappe e.V." ist: IBAN CH12 3456 7890 ....
[Hatte ich nicht etwas über einen eigenen schweizer Verein geschrieben? Guckst du unter Menü: Tipps für Selbstständige ...]
Wie gesagt, jeder darf sich hier gerne das herausnehmen, was für ihn paßt. Dann mal ran an die Stifte. Ich schreibe solche Briefe gerne von Hand mit Füller und richtiger schwarzer Tinte. So zelebriere ich das Ganze. Und immer daran denken: Erstmal alles mit Bleistift vorschreiben und einen -
Abschließend sei gesagt, daß ihr euch mit diesen oben drei genannten Paragraphen gegen ALLEs wehren könnt. Ich habe zum Beispiel in einer Zeitschrift einen bewußt falschen Artikel über Eisbären gelesen. Vieles in dem Artikel war richtig. Dann kamen die ideologischen Sätze, wegen dem Klimawandel etc. Hier werde ich der Zeitschrift einen Brief schreiben und Schadenersatz für die absichtliche Fehlinformation fordern, die nämlich auch Leute lesen, die nichts hinterfragen und deshalb diese gezielte Desinformation glauben. Ich denke, wir alle sollten ab heute anfangen, viele Briefe zu schreiben: An Zeitungen, wo mit Absicht, also mit Wissen und Wollen, was juristisch Vorsatz genannt wird, unwahre Dinge oder ideologische Aussagen getätigt werden. Oder wenn eine Behörde geschlossen hat, aber im Internet steht, sie sei offen, wenn das Internet ausfällt und es keine Warnung vorher gab, wenn das Wasser im Schwimmbad kälter ist, als auf der Webseite angegeben, wenn ihr warten müßt, bei wem auch immer, obwohl ihr einen Termin habt. Wenn ihr bei Leuten, wo ihr trotz Termin warten müßt, ist das ein guter Grund Schadenersatz zu verlangen. Bitte schreibt das Schreiben dann sachlich und ohne Schimpfworte, weil es doch so ist, daß ihr bei dem Arzt oder der Autowerkstatt vielleicht doch noch mal vorbeigehen wollt. Es ist aber sehr hilfreich, bei diesen Leuten mal den Gong zu geben. Denn dann lassen es diese Leute künftig, zuviele zu einem Termin zu bestellen, nur weil sie gierig sind. Das kann man also gut bei Filialisten machen, wie bspw. ATU, damit die es lernen, daß Termine einzuhalten sind. Bisher haben wir Götterwesen uns viel zu viel gefallen lassen. Viel zu viel. Du hast heute eine halbe Stunde beim Arzt gewartet, trotz Termin? Dann schicke ein Schreiben wegen Schadenersatz in Höhe von mindestens 5.000 Euro raus. Der Betrag muß hoch sein, damit die Arztpraxis einen Schock erleidet. Denn damit rechnen die nicht. Schreibe dann darunter, daß du soviel verlangst, weil dir ein ideeler Schaden entstanden ist und du damit bezweckst, daß das aufhört. Dann muß der Arzt eben weniger verdienen, weil er weniger Kunden annimmt. Dann müßen die Sprechstundenkräfte Leuten eben absagen. Und wenn die mit dem Argument kommen, da kam ein Notfall dazwischen, dann ist das kein Argument. Denn bei einem Notfall rufe ich den Notarzt, der genau für diesen Fall nämlich Notarzt ist, wie es das Wort schon sagt: Notarzt. Nein, wenn du beim Arzt warten mußt, liegt das einzig und allein an der Gier des Arztes und den Sprechstundenhilfen, die keinem Kunden absagen wollen.
Das selbe gilt übrigens auch für geimpfte Leute. Dann schreibe du für deine geimpfte Mutter oder deinen geimpften Vater, daß du Schadenersatz vom Arzt verlangst. Die müßen noch nicht einmal eine Wirkung der Spritze haben. Es reicht, weil unser Gesundheitsminister Lauterbach tatsächlich offen zugegeben hat, daß die Impfung entgegen seiner früheren Behauptungen nicht gegen Ansteckung schützt. Dafür -
Also, schreib Briefe. Es gibt genug Fälle, wo du Schadenersatz verlangen kannst. Und wie gesagt: Solange wir offiziell noch besetztes Gebiet sind, gelten hier US-
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Das ist der Originaltext des §823 BGB. Da steht nix von Begründung. Aber du solltest deinem Gegenüber eine Frist zum Bezahlen setzen. Du kannst dem Gegenüber auch Ratenzahlung anbieten oder etwas anderes verlangen. Da steht ja auch nicht, daß der Schaden in Geld beglichen werden muß.
Da fällt mir ein, daß du auch einen Brief an die Schule deines Kindes verschicken kannst. Es ist ein ideeler Schaden durch die Indoktrination der links-
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Dieser Paragraph eignet sich hervorragend für Weiber, die schreien: Maske auf oder Sie müßen eine Maske tragen. Dann antworte ich regelmäßig: Sind Sie Sprechstundenhilfe oder arbeiten Sie beim Ordnungsamt? Bitte nennen Sie mir Ihren Namen, damit ich Sie wegen Nötigung anzeigen kann. Nötigung ist ein Straftatbestand und dafür gibt es drei Jahre Gefängnis. Also nochmal: Sind Sie Sprechstundenhilfe oder arbeiten Sie beim Ordnungsamt? Wenn Sie Sprechstundenhilfe sind, hören Sie auf damit, mich zu nötigen. Sonst laße ich Sie verhaften. Sind wir uns einig? Und übrigens sind Gesetze nicht einzuhalten, wenn sie eindeutig Schwachsinn sind.
Daß Gesetze nicht zu befolgen sind, die Schwachsinn verlangen, lernt übrigens jeder, der anfängt Jura zu studieren im ersten Semester in der ersten Vorlesung.
Aber bei den Weibern, die gerne in Arztpraxen hausen, geht es nur um Machtausübung. Diese Weiber spielen sich ja sowieso schon auf wie Sau. Das finde ich komisch, denn für mich steht eine Sprechstundenhilfe unter einem Kanalreiniger. Der arbeitet wenigstens noch etwas sinnvolles. Die meisten Sprechstundenhilfen sind meiner Meinung nach Psychopathen. Sie lieben es, ihre angebliche Macht auszuspielen. Im Verbund mit einem psychopathischen Arzt gibt das eine ätzende Mischung. Ich verstehe sowieso nicht, warum heutzutage noch einer zum Arzt rennt. Krankschreibenlassen geht nach wie vor telefonisch. Ansonsten gibt es Kräuter, Masseure und Rotlicht. Mit einer Rotlichtlampe kann man sich seine heilenden Frequenzen selbst nach Hause holen. Ein Rezept für Massagen kann man sich telefonisch bestellen. Und beim Abholen trage ich selbstredend keine Maske. Und wenn der Arzt einem dumm kommt oder diese Weiber am Tresen, gehst du eben zu einem anderen Arzt. Warum denn jahrelang bei einem bleiben? Das sind alles Scharlatane. Meiner Meinung nach müßen die alle weg. Die machen sich gottseidank selber weg. Also ist das nicht deine Sache. Sorge dafür, daß es dir gut geht und mache nur Dinge, die dir gut tun.
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