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Mein Tipp ist hier ganz einfach: Keine Steuererklärung mehr abgeben. Einfach die Schätzung abwarten. Das heißt, der Schätzungsbescheid ergeht per Post mit dem Vermerk, daß die Steuerangaben gemäß§ 164 AO geschätzt sind. Egal, was dann unten in dem Kästchen steht, was man bezahlen soll. Einfach ignorieren. Und meinen Aufsatz lesen.
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Bitte hier klicken. Und hier noch eine Zusammenfassung über die Ausnahmen beim Masketragen, bitte hier klicken.